Wie wird der Debitorenverlust gebucht?
Ein Debitoren-Verlust sollte wie ein Storno (oder eine Gutschrift) behandelt werden. Die offene Rechnung wird wieder rückgängig gemacht bzw. durch eine Gegenbuchung ausgeglichen. Der Debitorenverlust wird auf das Ertragsminderungs-Konto „Debitorenverluste“ (z.B. Konto 3950) gebucht.
Was passiert mit der Rechnung?
In der Rechnung öffnen Sie das Schloss und wählen Sie als Rechnungs-Status „Storno“, es wird eine Stornobuchung über den gesamten Betrag erstellt. Nachträglich können Sie den Status z.B. auf „Nicht bezahlt“ ändern.
Falls Sie das FlexBüro Lager oder die Artikelauswertung benutzen:
- Duplizieren Sie die Rechnung
- Das neue Dokument soll als Art „Gutschrift“ heissen.
- Bei der Anzahl schreiben Sie das Vorzeichen – (minus) bei jeder Position.
Mit der Taste Shift und Klick auf Markierung erledigt wird die Rechnung oder Gutschrift ohne eine Buchung in der FiBu auf erledigt gesetzt. Falls Sie den Debitorenverlust buchen möchten, können Sie in den Einstellungen (vgl. KB 1262) ein entsprechendes Debitorenverlustkonto einrichten.
Wie wird die MWST behandelt?
Bei effektiven MWST-Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten oder der Saldosteuersatz-Methode (meist vereinnahmt) spielt die MWST keine Rolle, da diese erst mit dem Zahlungseingang fällig wird.
Spezialbuchungen am Jahresende
Das Konto ‚Delkredere‘ ist ein Wertberichtigungskonto für die aus Erfahrung geschätzten Zahlungsausfälle. Die Steuerbehörden bewilligen für inländische Schuldner offiziell ein Delkredere von pauschal 5% des Debitorenbestands (offene Rechnungen). Bei ausländischen Schuldnern sind es 10%. In der Praxis akzeptieren die meisten kantonalen Steuerbehörden aber 10% auf den gesamten Debitorenbestand.
Aufhebung eines bereits gebuchten Ertrages bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden (Insolvenz, Konkurs, andere Gründe).
Beispiel:
Debitoren per 31.12.2010 CHF 20’000
Delkredere 5% CHF 1’000
Offene Debitoren per 31.12.2010 CHF 19’000
Der Gewinn reduziert sich dementsprechend um CHF 1’000.–, da das Konto ‚Debitorenverluste‘ eine Ertragsminderung darstellt in der Erfolgsrechnung.
Definitive Verluste aus Forderungen, die durch Verlustschein nach erfolgloser Betreibung und Insolvenz des Kunden belegt sind, werden mit dem gesamten Forderungsbetrag abgeschrieben:
Beispiel:
Rechnung an Kunde XY im Betrag von 257.50 (Verlustschein vorhanden)
Debitorenverluste / Debitoren: Rechnungsbetrag z.B. CHF 257.50