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MWST Differenzen betr. Rundungsproblematik

In den Einstellungen unter Finanzen (1) kann die Option MwSt. ungerundet (2) aktiviert und ein Rundungsfehler-Artikel (3) hinterlegt werden. Dadurch wird eine allfällige Rundungsdifferenz automatisch mit dem im Artikel hinterlegten Text (4) auf der Rechnung ausgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nicht gelöscht werden darf, da er für die korrekte Darstellung der Differenzen benötigt wird.

Bis FlexBüro 19.2

FlexBüro berechnet die Mehrwertsteuer (MwSt.) für jede Position einzeln und summiert diese anschliessend. Dadurch kann es zu kleinen Abweichungen zwischen der summierten Positionen-MwSt. und dem aus der Zwischensumme berechneten MwSt.-Betrag kommen. Besonders bei der Anwendung von zwei unterschiedlichen MwSt.-Sätzen, bei Teillieferungen oder positionsbezogener Buchung ist die positionsbezogene MwSt.-Berechnung unverzichtbar.

Um diese Differenz zu minimieren oder zu vermeiden, können die Rundungen in den Einstellungen unter Finanzen/Runden deaktiviert werden (idealerweise zu Beginn des Geschäftsjahres und nach einem Backup von FlexBüro).

Achtung: Änderungen wirken sich auch auf bereits bestehende Dokumente aus.

Auch ohne diese Rundungsmarkierungen wird auf 1 Rappen/Cent gerundet, damit die zweistellige Anzeige und Summen konsistent bleiben. Die Rundungsdifferenz wird jedoch kleiner.

Einzelne Aufträge oder Rechnungen anpassen

Bei jeder Rechnung, Auftragsbestätigung, Offerte usw. können diese Einstellungen abweichend zu den Grundeinstellungen angepasst werden. Klick aufs Zahnradsymbol zeigt Einstellungen für dieses Dokument.

Aussage der eidg. Steuerverwaltung

Nach Aussage der eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, werden wie im allgemeinen Geschäftsverkehr auch bei der Mehrwertsteuer eine Rundung der Beträge nach den kaufmännischen Regeln akzeptiert.
Dabei kann je nach Methode in einer Rechnung jeder einzelne Posten kaufmännisch gerundet werden, oder aber nur das Endtotal. Einzelne Posten in Rechnungen können auf Rappen- oder 5-Rappenbeträge gerundet werden. Schlussbeträge sind immer auf 5 Rappen auf- bzw. abzurunden.
Sofern immer nach der kaufmännischen Regel und mit der gleichen Methode gerundet wird, heben sich die Rundungsdifferenzen über eine längere Zeitspanne automatisch auf. Ergeben sich je nach Verarbeitungsmethoden kleinere Steuerdifferenzen, dürfen diese auch ausgebucht werden.


Umgehung dieses Problems

Falls Ihr Kunde darauf beharrt, die MwSt vom Zwischentotal zu rechnen und Sie lediglich einen MwSt Satz verwenden, empfehlen wir statt der Rechnung die Rapporte beizulegen, resp. die Sammelrechnung als Aufstellung mitzuschicken. Dann eine Rechnung mit nur einer Position erstellen, mit Betrag der Zwischensumme.

„Rechnung gemäss Rapport 1001, 1044, 1052…“

So rechnet es die MwSt. von dieser einen Zeile.

Alternativ können Sie jede Rechnungsposition auf „Gratis-Einheit“ z.B. „inkl.“ ändern, damit alle Zeilenbeträge 0.00 sind. Zum Schluss die oben erwähnte Position mit voller Zwischensumme ergänzen.
Gratis-Einheiten im untersten Abschnitt von diesem Artikel beschrieben.

Allgemeine Informationen zur Buchhaltung

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