Einen neuen Steuerschlüssel hinterlegen
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:
- Normalsatz 8.1 %
- Reduzierter Satz 2.6 %
- Sondersatz für Beherbergung 3.8%.
Bevor Sie im Jahr 2024 Ihre erste Rechnung erstellen, sollten Sie die neuen Mehrwertsteuersätze hinterlegen. Wechseln Sie dazu in die Einstellungen, FiBu und klicken Sie auf die Taste Steuerschlüssel.
Mit der Taste + neu (1) können Sie neue Steuerschlüssel definieren.

Am 1.1.2024 aktivieren Sie die neuen MwSt.-Schüssel
- Klicken Sie in den Einstellungen auf Finanzen
- Klicken Sie auf MwSt
- – 5. Hinterlegen Sie die korrekten neuen Steuerschlüssel (Standard Werte)

Verrechnung von Offerten, Auftragsbestätigungen mit alten Mehrwertsteuersätzen
Bei Offerten, Angeboten usw. wird eine Meldung angezeigt, wenn beispielsweise der aktuelle Mehrwertsteuersatz 8,1% beträgt, in der Offerte des Vorjahres jedoch noch 7,7% verwendet wurde. Sie können die neuen Steuerschlüssel bestätigen, indem Sie auf OK klicken (ab FlexBüro 18).

Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Einstellungen für die Mehrwertsteuer nur für neu erstellte Rechnungen, Angebote usw. gelten. Stellen Sie sicher, dass Sie duplizierte Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen überprüfen.
Neuen MwSt.-Schüssel bereits im 2023 verwenden
Vergeben Sie in den Steuerschlüsseln bei der Mehrwertsteuerposition den Satz 1 zweimal.

In den Offerten, Auftragsbestätigungen können Sie zwischen den beiden Sätzen auswählen. Die Preise werden automatisch umgerechnet.
