Einen neuen Steuerschlüssel hinterlegen
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:
Normalsatz 8.1 %
Reduzierter Satz 2.6 %
Sondersatz für Beherbergung 3.8%.
Bevor Sie die erste Rechnung im Jahr 2024 erstellen, sollten Sie die neuen MwSt-Sätze hinterlegen. Wechseln Sie dazu in die Einstellungen, FiBu und klicken Sie auf die Taste Steuerschlüssel.
Mit der Taste + neu (1) können Sie neue Steuerschlüssel definieren.

Am 1.1.2024 aktivieren Sie die neuen MwSt.-Schüssel
Hinterlegen Sie unter dem Reiter MwSt. Ihre Umsatzsteuer- und Einkaufsteuerschlüssel.

Wenn Sie eine Rechnung im Jahr 2023 erstellt und diese auf 2024 datiert haben, können Sie den MwSt-Satz (1) umstellen. Die Positionen (2) werden nach der Umstellung mit dem neuen Satz berechnet.

Offerte verrechnen mit alten MwSt. Sätzen
Bei Offerten, Angeboten usw. wird folgende Meldung ausgegeben, wenn z.B. der aktuelle MwSt.-Satz 8.1% ist, in der letztjährigen Offerte jedoch noch 7.7% hinterlegt sind. Bestätigen Sie die neuen Steuerschlüssel, indem Sie auf OK klicken (ab FlexBüro 18).

Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Mehrwertsteuer-Einstellungen für neu erstellte Rechnungen, Angebote usw. gelten. Überprüfen Sie bitte duplizierte Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen.