Auszug aus den FileMaker Lizenzbedingungen:
Sie dürfen eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form ausschliesslich für Sicherungszwecke erstellen. Der hauptsächliche Nutzer des Computers, auf dem die Software geladen ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für seine ausschliessliche Nutzung auf einem Heimcomputer oder einem tragbaren Computer zu erstellen. Das Vervielfältigungsrecht setzt voraus, dass auf jeder Kopie, die Sie von der Software erstellen, sämtliche Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtshinweise aufgenommen werden, die auch in dem von FMI gelieferten Original enthalten sind.
Nicht erlaubt ist FileMaker Pro auf dem Zweitrechner als zusätzlichen FlexBüro Arbeitsplatz zu betreiben!
Lesen Sie die originalen Lizenzbedingungen FileMaker Pro