Die Bilanz einer Unternehmung muss verschiedenen Ansprüchen gerecht werden und erhält gegenüber verschiedenen Ansprechpartnern ein unterschiedliches Gesicht. Für ein Unternehmen lassen sich drei Bilanzen unterscheiden:
– Die betriebswirtschaftlich korrekte Bilanz für den internen Gebrauch.
– Die Bilanz für die Steuerverwaltung (gemäss den Steuervorschriften).
– Die Bilanz für Dritte (Öffentlichkeit, Kapitalgeber).
Neben den genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen sind betriebswirtschaftliche und unternehmenspolitische Überlegungen anzustellen.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht muss sich der Unternehmer auf eine Bilanz stützen können, die den tatsächlichen Zustand der Unternehmung wiedergibt.
Aus unternehmenspolitischer Sicht muss der Unternehmer entscheiden, mit welchen Bilanzzahlen er sich gegenüber Dritten (Kapitalgeber, Konkurrenten, Öffentlichkeit) darstellen will.