Bisher wurden die Adressdaten des Begünstigten im Zahlungsauftrag zur IBAN unstrukturiert erfasst, was die Identifikation und Bekämpfung von Geldwäscherei erschwert. Die Einführung strukturierter und vollständiger Adressen (Vorname, Nachname, Adresse, PLZ, Ort, Land) ermöglicht eine effizientere und genauere Prüfung von Zahlungen und reduziert Risiken im Zahlungsverkehr.
Daher ist es erforderlich, dass die Stammdaten in FlexBüro (Kreditoren, Debitoren, Lohnbuchhaltung) spätestens bis zum 21. November 2026 in strukturierter und vollständiger Form vorliegen. Um eine reibungslose Umstellung sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, den Update auf FlexBüro 19 frühzeitig mit uns zu planen und zu terminieren.
QR-Rechnung
Ab dem 22. November 2025 ist es verpflichtend, bei der Rechnungsstellung mittels QR-Rechnung vollständige und strukturierte Adressinformationen anzugeben. In FlexBüro 19 ist diese Funktion bereits integriert, sodass die Umstellung problemlos erfolgen kann. Wir empfehlen, frühzeitig auf FlexBüro 19 zu wechseln, um rechtzeitig alle Anforderungen zu erfüllen und den reibungslosen Ablauf im Zahlungsverkehr sicherzustellen.
Auslandzahlungen
Im Auslandszahlungsverkehr können empfangende Banken Zahlungen zurückweisen, die keine vollständigen Adressangaben beinhalten – und dies bereits ab 22. November 2025.
Weitere Links:
Roadmap in Etappen zum Ziel Quelle SIX
Neue Vorgaben QR-Rechnung Quelle SIX
Neue Vorgaben QR-Rechnung: Handlungsbedarf
für natürliche Personen und Einzelunternehmen Quelle SIX
Strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen Quelle UBS