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Mehrwertsteuersätze 2018

Neuen Steuerschlüssel hinterlegen

Bevor Sie die erste Rechnung im 2018 erstellen, müssen Sie die neuen MwSt-Sätze hinterlegen.

Wechseln Sie dazu ins Modul Einstellungen, Register FiBu, Taste Steuerschlüssel anklicken

Mit Klick auf Neu erstellen Sie die neuen Steuerschlüssel.

MwSt Satz auswählen

Wechseln Sie in den Einstellungen auf die Taste Finanzen, siehe Register MwSt. Wählen Sie  den neuen MwSt-Satz, resp. die neuen MwSt-Sätze aus.  Diese wären für 2018 als MwSt-Satz 1,  Steuerschlüssel 62 und für MwSt-Satz 2 z.B. 61.

Im 2017 Rechnungen für 2018 erstellen

Falls Sie nur einen MwSt. Satz verwenden,  können Sie zusätzlich zum aktuellen MwSt.-Satz 1, Steuerschlüssel 52, 8% als MwSt-Satz 2 den neuen Steuerschlüssel 62, 7.7% auswählen.

Bei Rechnungsstellung muss jede Zeile auf den 2. MwSt-Satz umgeschaltet werden (Klick auf die MwSt-%).
Vergessen Sie nicht anfangs 2018 den MwSt. Satz 1 (z.B. Nr. 52, 8%) auf den neuen (z.B. Nr. 62, 7.7%) zu wechseln. Dann können Sie den 2. Satz wieder löschen.

Falls Sie bereits jetzt beide MwSt.-Sätze im Einsatz haben müssen Sie vor Erstellung einer 2018- Rechnung Satz 1 und 2 umstellen.

Aktivieren Sie in dieser Übergangszeit „MwSt Code  in jeder Rechnungszeile zeigen“, damit der Kunde jede Zeile der entsprechenden MwSt. zuordnen kann.

Achtung: MwSt-Einstellungen gelten erst für neu angelegte Rechnungen, Offerten, usw. Kontrollieren Sie duplizierte Offerten, Auftragsbestätigung, etc. und Rechnungen, welche aus früheren Auftragsbestätigungen erstellt wurden. 

Weiterführende Infos:

Empfehlungen zur Rechnungsstellung
MwSt Infos vom Bund

 

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