Die Bezugsteuer ist eine Form der Mehrwertsteuer (MWST), die in der Schweiz auf den Bezug von Dienstleistungen sowie auf Lieferungen an unbeweglichen Gegenständen (z. B. Reparaturen an Immobilien) aus dem Ausland anfällt. Der Steuersatz beträgt 8,1 %. Im sogenannten Reverse-Charge-Verfahren trägt nicht der ausländische Anbieter, sondern der Leistungsempfänger in der Schweiz die Steuerschuld und führt die Steuer an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ab. Welche Fälle konkret unter die Bezugsteuer fallen, beschreibt die ESTV in ihrer Webpublikation zur Bezugsteuer.
Wann besteht eine Bezugsteuerpflicht?
- MWST-pflichtige Unternehmen rechnen die Bezugsteuer auf allen entsprechenden Auslandsbezügen ab – unabhängig vom Betrag.
- Nicht MWST-pflichtige Personen und Unternehmen sind erst ab Auslandsbezügen von mehr als 10’000 CHF pro Kalenderjahr pflichtig.
Auch Unternehmen, die nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnen, müssen die Bezugsteuer separat deklarieren. Sie ist eine eigenständige Pflicht und nicht im Saldosatz enthalten.
Bezugsteuer automatisch verbuchen (ab FlexBüro 19.4)
Ab Version 19.4 verbucht FlexBüro die Bezugsteuer selbstständig. Dazu sind einmalig folgende Einstellungen nötig:
- Öffnen Sie die Steuerschlüssel-Einstellungen und legen Sie einen Steuerschlüssel gemäss Ihrer MWST-Abrechnungsart an (effektiv oder Saldosteuersatz).
- Geben Sie das Gegenkonto für die Verbuchung der Bezugsteuer an.
- Aktivieren Sie die Option Bezugsteuer für diesen Schlüssel.
Beispiel bei effektiver MwSt-Abrechnung:

Beispiel bei Saldosteuersatz:

Beim Buchen wählen Sie anschliessend einfach den definierten Steuerschlüssel aus (1):

FlexBüro berechnet und verbucht die Bezugsteuer dann automatisch.

Hintergrund: So setzt sich die Buchung zusammen
Zum Verständnis der automatischen Verbuchung – oder falls Sie manuell buchen – sind dies die zugrundeliegenden Schritte:
- Der Nettobetrag der Rechnung wird auf das entsprechende Aufwandskonto gebucht (an den ausländischen Anbieter wird ja nur der Nettobetrag bezahlt; eine Schweizer MWST darf auf der Rechnung gar nicht ausgewiesen sein).
- Die Bezugsteuer von 8,1 % wird auf den Nettobetrag berechnet und als Vorsteuer gegen ein Verrechnungskonto «Bezugsteuer-Schuld» gebucht.
- In der MWST-Abrechnung wird die Bezugsteuer einerseits als geschuldete Steuer deklariert und andererseits – sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind – als Vorsteuer wieder abgezogen.
Beispiel mit einer Nettorechnung von 1’900 CHF (Bezugsteuer 8,1 % = 153.90 CHF):
| Buchungssatz | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Bezahlung an Anbieter | Aufwand | Bank | 1’900.00 CHF |
| Bezugsteuer (Selbstdeklaration) | Vorsteuer | Bezugsteuer-Schuld | 153.90 CHF |