Die Bezugsteuer ist eine Mehrwertsteuer, die auf die Einfuhr von Dienstleistungen aus dem Ausland erhoben wird. Sie beträgt 8,1 %. Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger in der Schweiz die Steuerschuld trägt und die Steuer an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abführt. Die Bezugssteuer in der Schweiz ist eine Art der Mehrwertsteuer (MWST), die bei Dienstleistungen und Lieferungen aus dem Ausland anfällt. Sie wird auch als “Reverse-Charge-Verfahren” bezeichnet. Unternehmen in der Schweiz, die Leistungen von ausländischen Anbietern beziehen, sind verpflichtet, die MWST selbst zu berechnen und dem Staat zu entrichten.
Um die Bezugsteuer zu buchen, müssen Sie folgende Schritte beachten:
- Prüfen Sie, ob die Rechnung des ausländischen Anbieters die Bezugsteuer ausweist oder nicht. Wenn ja, müssen Sie diese als Vorsteuer abziehen. Wenn nein, müssen Sie die Bezugsteuer selbst berechnen und als Vorsteuer abziehen.
- Buchen Sie die Nettorechnung auf das entsprechende Aufwandskonto und die Bezugsteuer auf ein separates Steuerkonto.
- Melden Sie die Bezugsteuer in der MWST-Abrechnung an und ziehen Sie sie als Vorsteuer ab.
- Erstellen Sie einen neuen MWST-Satz in der Steuerschlüsseldatei.
Auch Unternehmen, die der Saldosteuersatz-Methode unterliegen, müssen die Bezugssteuer abrechnen. Dies gilt unabhängig von der vereinfachten Methode der Steuerabrechnung, da die Bezugssteuer eine eigenständige Pflicht darstellt.
Beispiel:
Aufwand / Bank 2154 CHF
Vorsteuer / Bank 154 CHF