Erfolgsrechnung drucken
Die Erfolgsrechnung zeigt Wertzuwachs oder Wertverzehr, verursacht durch Ihre Geschäftstätigkeit.
Erfolgsrechnung und Bilanz: Die Erfolgsrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses und ergänzt die Bilanz. Während die Bilanz eine Momentaufnahme der finanziellen Lage zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellt, zeigt die Erfolgsrechnung die finanzielle Leistung über einen bestimmten Zeitraum.
Die Erfolgsrechnung wird anhand des Kontenplans sowie nach Kontoart, Kontoklasse und Kategorie ausgewertet.
- Gewinn: Überschuss der Erträge über die Aufwände.
- Verlust: Überschuss der Aufwände über die Erträge.
Aus der Schlussbilanz I und aus der Erfolgsrechnung lässt sich der Gewinn oder der Verlust ermitteln. Gewinn oder Verlust sind damit doppelt nachgewiesen.
Über die Buchung Gewinn an Eigenkapital wird der Gewinn dem Eigenkapital zugeschlagen. Die Unternehmung beginnt das neue Geschäftsjahr mit einem höheren Eigenkapital.
Verlustbuchung: Im Falle eines Verlustes wird dieser über die Buchung Verlust an Eigenkapital vom Eigenkapital abgezogen. Dies führt zu einer Reduktion des Eigenkapitals zu Beginn des neuen Geschäftsjahres.
Analyse: Eine detaillierte Analyse der Erfolgsrechnung bietet Einblicke in die Rentabilität und Effizienz der Geschäftstätigkeit.
Bei juristischen Personen (z. B. Aktiengesellschaften) findet eine Gewinnverteilung statt, wobei gesetzliche und steuerliche Vorschriften zu beachten sind. Der Gewinn geht an gesetzliche Reserven, freiwillig gebildete Reserven, Dividenden, Tantiemen, Personalfürsorgestiftung, gemeinnützige Institutionen und an den Gewinnvortrag (statt an das Eigenkapital).
Nachdem Klarheit über die Gewinnverwendung herrscht, kann die Schlussbilanz II erstellt werden. Die Schlussbilanz II ist die Bilanz, die nach der Buchung des Gewinns oder Verlustes erstellt wird. Bis zum Jahresabschluss, bevor der Gewinn oder Verlust verbucht wird, sind die Schlussbilanz I und II identisch. Die Schlussbilanz II zeigt also die finanzielle Lage des Unternehmens nach der Verbuchung des Jahresergebnisses, in der Regel zum Ende der Rechnungsperiode (meistens der 31. Dezember)
Achtung: Erstellen Sie die Schlussbilanz zusammen mit Ihrem Steuerberater oder Treuhänder.