Zu Beginn des Jahres müssen die Saldovorträge in der FiBu erfasst werden
Wenn ein negativer Gewinnvortrag vorliegt, müssen lediglich die Soll- und Habenkonto ausgetauscht werden, und der positive Betrag muss eingegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, weitere Konten zu eröffnen, indem die Schaltfläche „weiterer Saldovortrag“ betätigt wird. Nach Abschluss der Eingaben sollte die Eröffnungsbilanz per 1. Januar ausgedruckt werden, um sicherzustellen, dass sie ausgeglichen ist. 1.1.23 Saldovortrag: Soll 2920 / Haben 1020 = CHF 3000.–
Drucken Sie Ihre Eröffnungsbilanz per 1. Januar.
- Jahr Datum wählen, üblicherweise 1.1.xxxx – 1.1.xxxx
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Achtung: Die Eröffnungsbilanz muss ausgeglichen sein.